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Neue Pickerl-Regeln in Österreich: Was Sie wissen müssen

Ab Mai 2027 ändern sich die Intervalle für die §57a-Begutachtung, auch bekannt als Pickerl, in Österreich. Ein neues Online-Tool hilft Autofahrern bei der Orientierung.

FollowinTrend Desk 2 min read AI-assisted
A vintage car in a garage workshop in Montigny-le-Bretonneux, France, showcasing automotive history.
Photo: Mathias Reding / Pexels Illustrative stock photo, not taken at the event.

Quick facts

  • Das neue Begutachtungsintervall 4-2-2-2-1 tritt am 19. Mai 2027 in Kraft.
  • Fahrzeuge werden erstmals nach 4 Jahren, dann alle 2 Jahre und später jährlich geprüft.
  • Der ÖAMTC stellt ein Online-Tool zur Prüfung individueller Fristen zur Verfügung.

Why it matters

Die Reform der §57a-Begutachtung stellt eine bedeutende administrative Änderung für den gesamten österreichischen Fahrzeugbestand dar. Die Verunsicherung der Autofahrer ist primär auf die Umstellung eines etablierten Systems auf ein komplexeres 4-2-2-2-1-Intervall zurückzuführen. Der Fokus liegt nun auf der Kommunikation der Übergangsfristen, um eine Überlastung der Prüfstellen zum Stichtag im Mai 2027 zu vermeiden.

Österreichische Autofahrer müssen sich auf eine umfassende Umstellung bei der §57a-Begutachtung, im Volksmund als Pickerl bekannt, einstellen. Ab dem 19. Mai 2027 wird das bisherige 3-2-1-Prüfintervall durch ein neues 4-2-2-2-1-System ersetzt. Diese Änderung betrifft eine Vielzahl von Fahrzeugen, darunter Pkw, Motorräder, Mopeds, Quads und leichte Anhänger, und gilt sowohl für Neufahrzeuge als auch für viele bereits zugelassene Modelle.

Warum es jetzt ein Thema ist

Die Unsicherheit unter Fahrzeughaltern wächst, da die gesetzlichen Neuerungen und die damit verbundenen Fristen viele Fragen aufwerfen. Um Transparenz zu schaffen, hat der ÖAMTC einen sogenannten „Pickerlrechner“ veröffentlicht. Mit diesem Online-Tool können Nutzer anhand der Fahrzeugklasse, des Erstzulassungsdatums und des aktuellen Pickerl-Status ihre individuellen Fristen sowie mögliche Übergangsregelungen prüfen.

Key facts

  • Das neue Intervall sieht eine erste Überprüfung nach vier Jahren vor, gefolgt von drei weiteren Prüfungen im Abstand von zwei Jahren, danach erfolgt die Begutachtung jährlich (Quelle: ÖAMTC).
  • Laut Kleine Zeitung gilt ab dem kommenden Jahr eine striktere Handhabung bei abgelaufenen Plaketten, wobei eine rechtzeitige Verlängerung erforderlich ist.
  • Die Regelung betrifft nicht nur neu zugelassene Fahrzeuge, sondern erstreckt sich auch auf bereits im Verkehr befindliche Fahrzeuge (Quelle: ÖAMTC).
  • Zusätzlich zur Pickerl-Reform wird die Klebevignette der ASFINAG ab Dezember 2026 abgeschafft (Quelle: austria.com).

Warum dies in Österreich trending ist

Das Thema sorgt derzeit für hohes Suchinteresse, da die neuen Prüf-Intervall-Regelungen viele Autofahrer verunsichern. Da die Auswirkungen der Novelle stark vom Alter des Fahrzeugs und dem Zulassungsmonat abhängen, suchen viele Bürger nach verlässlichen Informationen zur eigenen Situation.

Background and context

Die §57a-Begutachtung ist eine verpflichtende Sicherheitsüberprüfung für Fahrzeuge in Österreich, die sicherstellen soll, dass diese den technischen Anforderungen für den Straßenverkehr entsprechen. Die nun angekündigte Umstellung markiert einen Wechsel in der Systematik der Wartungsintervalle, die bisher über Jahre hinweg stabil waren. Die Einführung des Online-Tools durch den ÖAMTC soll als Orientierungshilfe dienen, um den administrativen Übergang für Fahrzeughalter zu erleichtern.

Was passiert als Nächstes?

Fahrzeughalter sollten ihr Zulassungsdatum und den Status ihres aktuellen Pickerls prüfen, um festzustellen, wie sie von der Umstellung im Mai 2027 betroffen sind. Da die Übergangsregelungen individuell variieren können, empfiehlt sich die Nutzung offizieller Online-Rechner. Weitere Details zu den spezifischen Anforderungen für einzelne Fahrzeugklassen werden voraussichtlich in den kommenden Monaten durch die zuständigen Behörden konkretisiert.

Frequently asked questions

Wann treten die neuen Pickerl-Regeln in Kraft?

Die neuen Intervalle für die §57a-Begutachtung gelten ab dem 19. Mai 2027. Bis zu diesem Datum gelten die bisherigen Regelungen für die meisten Fahrzeuge weiter.

Welches Prüf-Intervall gilt ab 2027?

Es wird ein 4-2-2-2-1-System eingeführt. Das bedeutet: Die erste Prüfung erfolgt nach vier Jahren, danach folgen drei Prüfungen im Zweijahresabstand, und anschließend ist eine jährliche Begutachtung verpflichtend.

Betrifft die Änderung auch bereits zugelassene Autos?

Ja, laut ÖAMTC sind von der neuen Regelung nicht nur neu zugelassene Fahrzeuge betroffen, sondern auch ein Großteil der bereits in Österreich zugelassenen Fahrzeuge.

Wie kann ich mein neues Prüfdatum prüfen?

Der ÖAMTC stellt online einen „Pickerlrechner“ zur Verfügung. Dort können Fahrzeughalter unter Angabe der Fahrzeugklasse, des Erstzulassungsdatums und der Daten der aktuellen Plakette ihre persönlichen Fristen ermitteln.

Was passiert mit der Klebevignette?

Die ASFINAG hat angekündigt, die Klebevignette ab Dezember 2026 vollständig abzuschaffen.

Gibt es Toleranz bei abgelaufenen Pickerln?

Berichten zufolge soll es bei abgelaufenen Plaketten künftig keine Toleranz mehr geben. Fahrzeughalter sind dazu angehalten, die Verlängerung rechtzeitig vor Ablauf der Frist durchzuführen.

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