FollowinTrend Updated every minute
Austria2000+ searches

Neue Regeln für E-Mopeds in Österreich ab 1. Oktober

Ab dem 1. Oktober 2026 gelten in Österreich strengere Vorschriften für Elektromopeds. Die Fahrzeuge werden nun rechtlich als zweirädrige Kleinkrafträder eingestuft.

FollowinTrend Desk 2 min read AI-assisted
Two women riding electric scooters on a city street, showcasing urban commute.
Photo: Petrovskii Anton / Pexels Illustrative stock photo, not taken at the event.

Quick facts

  • Die 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft.
  • E-Mopeds werden rechtlich als zweirädrige Kleinkrafträder mit 45 km/h Höchstgeschwindigkeit eingestuft.
  • Für den Betrieb sind nun Führerschein Klasse AM, Zulassung, Haftpflichtversicherung und ein Helm erforderlich.

Why it matters

Die rechtliche Neueinstufung markiert das Ende einer Grauzone, in der viele E-Mopeds unter dem Fahrradstatus betrieben wurden. Dies zielt primär auf die Professionalisierung der Zustellbranche ab, könnte jedoch kurzfristig zu Kapazitätsengpässen bei Lieferdiensten führen, da viele Bestandsfahrzeuge die neuen Zulassungsvoraussetzungen nicht ohne Weiteres erfüllen.

Ab Donnerstag, dem 1. Oktober 2026, gelten in Österreich neue Regeln für Elektromopeds. Im Rahmen der 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) werden Fahrzeuge, die bisher als Fahrräder eingestuft waren, nun rechtlich als zweirädrige Kleinkrafträder behandelt. Diese Änderung betrifft insbesondere Zustelldienste, die ihre Flotten in den vergangenen Jahren verstärkt auf diese leistungsstärkeren E-Mopeds umgestellt haben.

Was ändert sich konkret?

Die Neukategorisierung bringt weitreichende Konsequenzen für Fahrer und Betreiber mit sich. Da die Fahrzeuge nun in die Kategorie der klassischen Mopeds mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fallen, sind für den rechtmäßigen Betrieb ab sofort folgende Dokumente und Ausrüstungsgegenstände erforderlich:

  • Führerschein der Klasse AM
  • Offizielle Fahrzeugzulassung
  • Haftpflichtversicherung
  • Gültiges „Pickerl“ (Begutachtungsplakette)
  • Tragepflicht eines Helms

Zusätzlich müssen die Fahrzeuge von Radwegen ferngehalten werden, da sie nun offiziell als Kraftfahrzeuge gelten.

Warum gibt es diese Anpassungen?

Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ) begründete die Anpassung bereits vor einem Jahr mit Sicherheitsbedenken. Laut dem Minister seien die Fahrzeuge leistungsstärker und schneller geworden, was eine strengere Regulierung notwendig mache. Die hohe Dichte an E-Mopeds auf Wiener Radwegen wurde dabei wiederholt als Sicherheitsrisiko thematisiert.

Welche Hürden entstehen für Kuriere?

Die Umstellung stellt viele Betreiber vor ein logistisches Problem. Da für viele der bisher auf 25 km/h begrenzten E-Mopeds kein Typenschein vorliegt, müssen diese Fahrzeuge vor der Anmeldung zunächst typisiert werden. Laut Angaben des ÖAMTC umfasst dies unter anderem die Messung der Sitzposition, was den administrativen Aufwand für die Unternehmen erheblich steigert.

Frequently asked questions

Was hat sich für E-Mopeds zum 1. Oktober 2026 geändert?

E-Mopeds werden rechtlich nicht mehr als Fahrräder, sondern als zweirädrige Kleinkrafträder eingestuft. Dies bringt eine Pflicht für Führerschein (Klasse AM), Zulassung, Haftpflichtversicherung und das Tragen eines Helms mit sich.

Dürfen E-Mopeds weiterhin auf Radwegen fahren?

Nein. Durch die neue Einstufung als zweirädrige Kleinkrafträder sind diese Fahrzeuge als Kraftfahrzeuge definiert und dürfen nicht mehr auf Fahrradwegen betrieben werden.

Was ist der Grund für die Verschärfung der Regeln?

Laut Verkehrsminister Peter Hanke wurde die Novelle eingeführt, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, da die Fahrzeuge zunehmend leistungsstärker und schneller geworden sind.

Was passiert, wenn ein Fahrzeug keinen Typenschein hat?

Fahrzeuge ohne Typenschein müssen für die Anmeldung zunächst einer Typisierung unterzogen werden. Laut ÖAMTC beinhaltet dies unter anderem die Prüfung der Sitzposition.

Gilt diese Neuregelung in ganz Österreich?

Ja, die 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist ein bundesweites Gesetz, das am 1. Oktober 2026 in ganz Österreich in Kraft getreten ist.

Wer ist von den Änderungen am stärksten betroffen?

Primär betroffen sind Unternehmen der Essenszustellung, die ihre Lieferflotten in den vergangenen Jahren auf E-Mopeds umgestellt hatten, welche zuvor unter die Fahrradregelung fielen.

In this story

Sources

Last checked Oct 1, 2026 at 3:45 PM. Trends move fast, so details may change. How we work

What did you think?

Comments